WEG Verwaltung

50 Jahre Erfahrung in der Wohnungseigentümerverwaltung und Fachkompetenz durch regelmäßige Weiterbildung. Persönliche Ansprechpartner mit Unterstützung modernster Technik.

Im Rahmen unserer Hausverwaltung nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes ergeben sich unsere Aufgaben und Befugnisse aus der Stellung als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft, insbesondere aus den Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), den Vorgaben Ihrer Teilungserklärung, den Vereinbarungen und gültigen Beschlüssen und unserem Verwaltervertrag. Wir führen unsere Tätigkeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienkaufmanns aus. Die Interessen der Eigentümergemeinschaft setzen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Verwaltungsbeirat um.

Leistungen unserer WEG-Verwalter-/in:

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen (als Präsenz- oder Hybrid-Versammlung)

  • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft

  • Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Verträgen mit Hausmeistern, Dienstleistern, Handwerkern, Versorgungsbetrieben und Behörden

  • Abschluss und Kündigung von Versicherungen

  • Bearbeitung von Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen

  • Mitwirkung zur Einhaltung der Hausordnung

  • Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen (insb. Instandhaltung und Instandsetzung)

  • Verhandlungen mit Dienstleistern, Handwerkern, Versorgungsbetrieben und Behörden

  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen

  • regelmäßige Begehung des Gemeinschaftseigentums

  • u.a.m.

Leistungen unserer Abteilung WEG-Buchhaltung:

  • Führung der Bankkonten im Namen der WEG

  • Rechnungseingangsbearbeitung inkl. Zahlungsverkehr

  • Überwachung und Buchung der Hausgeldeingänge, inkl. Forderungsmanagement

  • Gesamt-/ und Einzelwirtschaftsplanerstellung

  • Abruf der sich ergebenden Hausgelder

  • Erstellung einer Gesamtabrechnung mit allen tatsächlichen Geldflüssen und Kontobeständen im Abrechnungsjahr samt Vermögensbericht

  • Erstellung von Einzelabrechnungen mit den zu verteilenden Kosten je Sondereigentum

  • Ausweis der Kosten gem. Betriebskostenverordnung, der haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35 a EStG und der Kapitalerträge

  • Erhebung von Sonderumlagen

  • u.a.m.